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Cybermobbing - Auswirkung auf Psychische Gesundheit und die Schule als Lernort

Workshop von Mag.a Sabine Buchner am 13.03.2017

Das Phänomen Mobbing ist nicht neu. Aggressives, ein Mitglied einer Gruppe ausstoßendes Verhalten hat es immer schon gegeben. Der Begriff des „Mobbings“ wurde vom Verhaltensforscher Konrad Lorenz geprägt, der damit das Verhalten von Graugänsen beschrieb.

Auf die Schule übertragen meint Mobbing sämtliche über längere Zeit andauernden, von mehreren gegen eine Person gerichteten Handlungen, die zum Ziel haben, diese Person „fertigzumachen“. Dies ist im Gegensatz zum Konflikt, wo gleichwertige Parteien über ein konkretes Thema in Streit geraten und hier zu einer gemeinsamen Lösung finden können.

Mit dem Einzug der neuen Medien in den Schulalltag hat Mobbing eine zusätzliche Spielart bekommen: Cybermobbing.

Das im Schulunterricht stattfindende, reale Mobbing wird damit in der unterrichtsfreien Zeit über die Plattformen der neuen Medien fortgesetzt. Zu Cybermobbing zählen Beschimpfungen, Beleidigungen, Bloss-Stellungen durch peinliche Fotos und Ausschluss aus WhatsApp-Klassengruppen. Cybermobbing kann nun rund um die Uhr stattfinden, somit ist es für eine immer größer werdende Zahl von Menschen sichtbar und hat damit noch gravierendere Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der Betroffenen.

Hinzu kommt die gesunkene Hemmschwelle der Mobbenden, da Beleidigungen leichter geschrieben als im direkten Kontakt geäußert werden können.

Die Auswirkungen von Cybermobbing sind anderen psychischen Belastungen sehr ähnlich: Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, häufigeres Fehlen in der Schule, Schlafprobleme oder bedrückte Stimmung, Leistungsabfall, Rückzug, Depression und im schlimmsten Fall Suizid.

Die Früherkennung solcher negativen Entwicklungen in einer Klasse ist daher enorm wichtig. Mit gruppendynamischen Übungen, klar vermittelter Wertevermittlung und Null-Toleranz-Einstellung gegenüber (Cyber)Mobbing in der Schule kann präventiv viel erreicht werden.

Im Ernstfall ist ein rasches systematisches Handeln, das den Schutz des Opfers zum Ziel hat notwendig. (Opfer-Täter-Ausgleich, Noblame-Approach, Disziplinarmaßnahmen) Seit 01.01.2016 ist Cybermobbing auch ein strafrechtliches Delikt (§107c Stgb). Zusätzlich besagt das Schulunterrichtsgesetz, dass für eine sichere Lernumgebung zu sorgen ist.

Die Fürsorgepflicht und Verantwortung der Lehrpersonen für die ihnen anvertrauten Kinder/Jugendlichen macht Schutz vor (Cyber)mobbing mit psychischen, oft lebenslang nachwirkenden Auswirkungen wie Depressionen, Burn-out, Ess- und Panikstörungen notwendig.

Kontakt:

Maga. Sabine Buchner

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